Verfasser: Ralf Hartmann - Freitag, 30.09.2011
Autofahrer müssen bei Verkehrsverstößen Bußgelder zahlen. Aber auch Beifahrer können zur Kasse gebeten werden. So droht einem volljährigen Beifahrer, der
den Sicherheitsgurt nicht anlegt, ein Verwarnungsgeld von 30 Euro. Das gilt auch für die Mitfahrer auf der Rückbank.
Bei einem Unfall muss ein
verletzter Beifahrer sogar damit rechnen, dass Leistungen einer Unfallversicherung sowie das Schmerzensgeld gekürzt werden. Bei Kindern sieht der Sachverhalt
anders aus, denn dafür trägt der Fahrer die Verantwortung. Werden Kinder nicht gesichert, drohen ein Bußgeld von bis zu 50 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Steigt ein Beifahrer in das Auto eines Fahrers, der offensichtlich unter Drogen steht, angetrunken oder ohne Fahrerlaubnis unterwegs ist, trägt der Mitfahrer
bei einem Unfall eine Mitschuld an seinem Schaden.
Bei Verletzungen können Leistungen einer Unfallversicherung sowie das Schmerzensgeld gekürzt werden.
Anders sieht es aus, wenn der Beifahrer in solchen Fällen das Steuer übernimmt. Dann haftet er bei einem von ihm verursachten Schaden in der Regel nicht. Dann
gilt ein „stillschweigender Haftungsausschluss“: Der Beifahrer bediente das Auto im Interesse des abgelösten Fahrers. Gegen bequemes Sitzen ist nichts zu
sagen, aber Füße gehören in den Fußraum und nicht aufs Armaturenbrett. Bei einem Crash kann das den Schadenersatz reduzieren. Das gilt auch für Beifahrer, die
sich aus dem Fenster lehnen oder im Cabrio aufstehen: Das kostet 30 Euro.
Dagegen übernimmt die Autohaftpflicht des Fahrzeughalters die Kosten, wenn der
Beifahrer den Wagen eines Dritten beschädigt.