Verfasser: Ralf Hartmann - Donnerstag, 03.06.2010
Handy am Ohr hinterm Steuer ist bekanntlich verboten. Wer erwischt wird, zahlt 40 Euro Bußgeld und bekommt einen Punkt in Flensburg. Fahrradfahrer zahlen 20
Euro. Das Ablesen der Uhrzeit ist genauso verboten, wie das Lesen einer SMS oder einer Telefonnummer vom Display.
Dabei ist es irrelevant, ob es sich um ein
klassisches Handy, einen Organizer oder ein Autotelefon handelt. Ein im Handy integriertes Navigationssystem darf man nur verwenden, wenn es in einer Halterung
steckt und nicht berührt werden muss. Sobald der Motor läuft, gilt generell: Finger weg.
Demzufolge ist es ebenfalls verboten, an einer roten
Ampel zu telefonieren. Wer glaubt, er verhalte sich vorbildlich, wenn er eigens zum Telefonieren auf den Seitenstreifen fährt und dort hält, der irrt.
Im
Gegenteil, er riskiert sogar eine höhere Strafe, denn der Seitenstreifen ist für
den Pannenfall gedacht.